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Installationspflicht von Rauchwarnmeldern

7.04.2014


In Niedersachsen wird die Installation von Rauchwarnmeldern Pflicht: Bis Ende 2015 müssen alle Haushalte mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet sein. Die genauen Anforderungen dokumentiert
die Landesbauordnung:

§ 44 Abs. 5 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mind. einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Wohnungen, die bis zum 31.10 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31.12.2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 u. 2 auszustatten. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümer oder der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.