Energienews


17.11.2017

MAP: Erst Antrag stellen, dann Handwerker beauftragen

Handwerksbetriebe die von Eigenheimbesitzern mit dem Einbau einer Heizungsanlage Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien beauftragt werden, sollten ihre Kunden über eine wichtige Änderung beim Antragsweg für das MAP informieren. Das BMWi vereinheitlicht für alle Antragsteller den Weg zur Förderung:

Ab 1. Januar 2018 müssen alle Eigenheimbesitzer den Antrag auf Zuschuss beim BAFA einreichen, bevor sie einen SHK-Handwerker mit dem Einbau einer effizienten Heizungsanlage beauftragen. Bisher galt das so schon für Unternehmen und Kommunen und meistens, wenn die Heizungsanlage in einem Neubau installiert werden sollte. Ab 2018 gilt: Erst wenn eine Eingangsbestätigung des BAFA für den Antrag vorliegt, kann der Handwerker mit der Installation beauftragt werden. Nachdem die Heizung eingebaut und in Betrieb genommen wurde, reicht der Hausbesitzer in einem zweiten Schritt den Verwendungsnachweis sowie die erforderlichen Rechnungen und Belege beim BAFA ein, um den Zuschuss zu erhalten. Vor der Antragsstellung kann der Handwerksbetrieb bereits mit Planungsarbeiten beauftragt werden und diese auch durchführen, ohne den Zuschuss zu gefährden.

Übergangsregelung

Für jene Fälle, in denen ein Handwerksbetrieb noch 2017 von einem Eigenheimbesitzer beauftragt wurde, eine Heizungsanlage einzubauen, diese aber erst 2018 installiert werden kann, gibt es eine Übergangsregelung. Die Antragsteller können den Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme der Heizung stellen, wenn Sie eine entsprechende Erklärung für die Übergangsfrist beim BAFA einreichen. Die Inbetriebnahme der Heizung und die Antragsstellung müssen allerdings vor dem 30. September 2018 erfolgen sein.

Zuschuss für den Umstieg auf erneuerbare Wärmeversorgung

Mit dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jährlich 300 Millionen Euro Fördermittel als finanziellen Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung zur Verfügung. Eigenheimbesitzer, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen und weitere Antragsberechtigte wie etwa gemeinnützige Organisationen können einen Zuschuss beantragen, wenn sie ihre ineffiziente mit Öl oder Gas betriebene alte Heizungs- oder Wärmeanlage durch eine effiziente Solarthermieanlage, Wärmepumpe oder Biomasseanlage ersetzen. Wer bei Errichtung eines Neubaus von vorneherein auf erneuerbare Energien setzt, kann auch eine Förderung erhalten.

Rund 1,7 Millionen Heizungsanlagen wurden seit dem Jahr 2000 gefördert. Im vergangen Jahr bekamen 79.452 Hausbesitzer die Zuschüsse aus dem MAP für ihre persönliche Wärmewende im Eigenheim gezahlt. Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwiesen, das auch die Förderanträge bearbeitet. „Diesen Zuschuss können Handwerksbetriebe in ihr Angebot an die Kunden integrieren, wenn diese ihre alte Heizung modernisieren und auf Wärme aus erneuerbarer Energie umsteigen möchten “, betont Michel Durieux, Referatsleiter Energie beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Für eine Erdwärmepumpe zur Raumheizung und Warmwasserbereitung liegt der staatliche Zuschuss bei mindestens 4.500 Euro, für Pelletkessel mit Wärmespeicher gibt es mindestens 3.500 Euro und für die Erstinstallation einer Solarthermieanlage, die sowohl die Heizung unterstützt als auch Warmwasser liefert, mindestens 2.000 Euro.

Einen Zusatzbonus von 20 % des Förderbetrags plus 600 Euro pauschal gibt es obendrauf, wenn eine veraltete Heizung ausgetauscht und das ganze Heizsystem optimiert wird. Lässt ein Eigenheimbesitzer beispielsweise einen Pelletkessel mit Wärmespeicher im Keller installieren, so bekommt er zum Zuschuss von 3.500 Euro noch weitere 1.300 Euro Zusatzbonus durch das sogenannte „Heizungspaket“ ausgezahlt. Das macht 4.800 Euro Zuschuss insgesamt. Für jene effizienten Heizungsanlagen, die bereits mit MAP gefördert wurden und seit drei Jahren in Betrieb sind, erhalten Eigenheimbesitzer außerdem einen Zuschuss von 200 Euro, wenn sie diese vom Handwerker nachjustieren lassen.

Zu den Betriebskosten erklärt Martin Pehnt, Geschäftsführer des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu): „Verglichen mit den fossilen Brennstoffen Öl oder Gas, deren Vorräte begrenzt sind, ist Biomasse als Brennstoff klimafreundlich und billiger in den Betriebskosten“, erklärt der Eine Solarwärme-Anlage spart laut Pehnt in der Regel etwa 10 bis 20 % an Betriebskosten ein. Welche Heizungsanlage am besten zu einem Gebäude und seiner Lage passt, sollten Hausbesitzer als ersten Schritt durch einen Energieberater oder einen entsprechend für Energieberatung qualifizierten Handwerksbetrieb klären lassen.

Weitere Informationen zur MAP-Förderung und zu umweltschonenden Heizungsanlagen erhalten Sie unter www.bafa.de und www.machts-effizient.de/MAP sowie der BAFA-Hotline 06196 908-1625.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater