Energienews


02.10.2015

BMUB: Verbesserte Förderung für kommunalen Klimaschutz

Für finanzschwache Kommunen sowie Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wurden zum 1. Oktober 2015 die Förderquoten erhöht. Außerdem gibt es neue Fördermöglichkeiten für nachhaltige Mobilität, Energiesparmodelle und LED-Beleuchtung.

Mit der neuen Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMUB) wird die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen verstärkt und ausgebaut. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Förderquoten für Investitionen in Klimaschutzprojekte finanzschwacher Kommunen werden erhöht.
  • Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.
  • Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.
  • Die Förderung nachhaltiger Mobilität wird erweitert und erhöht. Hier profitiert insbesondere der Radverkehr.
  • Für Klimaschutzmaßnahmen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien ist eine höhere maximale Zuwendung möglich.
  • Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst.

Die Neuerungen der Kommunalrichtlinie setzen auch Maßnahmen aus dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ sowie niederschwellige Klimaschutzmaßnahmen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung um.

Anträge können bis 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Weitere Zeiträume für die Antragstellung sind vom 1. Juli bis 30. September 2016 sowie im Jahr 2017 vorgesehen.

Im Auftrag des BMUB steht das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) den Kommunen mit einer Hotline unter der Rufnummer 030/39001-170 als Ansprechpartner zur Verfügung. Informationen zum Antragsverfahren sind beim Projektträger Jülich zu finden, zur Nationalen Klimaschutzinitiative unter www.klimaschutz.de.




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